Mindestunterricht

Theoretischer Mindestunterricht

Der Grundstoffunterricht beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis beträgt 12 Doppelstunden (a 90 Minuten). Erweitert man seine vorhandene Fahrerlaubnis auf eine zusätzliche Klasse, sind nur noch 6 Doppelstunden zu leisten. Dazu kommt aber immer der klassenspezifische Stoff.

Klasse: A, A1
Grundunterricht: 12*
Klassenspezifischer Unterricht: 4
Gesamt: 16

Klasse: B
Grundunterricht: 12*
Klassenspezifischer Unterricht: 2
Gesamt: 14

Klasse: C
Grundunterricht: 6
Klassenspezifischer Unterricht: 10
Gesamt: 16

Klasse: C bei Vorbesitz von C1 oder D1
Grundunterricht: 6
Klassenspezifischer Unterricht: 4
Gesamt: 10

Klasse: C bei Vorbesitz von D
Grundunterricht: 6
Klassenspezifischer Unterricht: 2
Gesamt: 8

Klasse: CE
Grundunterricht: 6
Klassenspezifischer Unterricht: 4
Gesamt: 10

Klasse: D
Grundunterricht: 6
Klassenspezifischer Unterricht: 18
Gesamt: 24

Klasse: D bei Vorbesitz von C oder D1
Grundunterricht: 6
Klassenspezifischer Unterricht: 8
Gesamt: 14

Klasse: D bei Vorbesitz von C1
Grundunterricht: 6
Klassenspezifischer Unterricht: 12
Gesamt: 18

Klasse: L
Grundunterricht: 6
Klassenspezifischer Unterricht: 12
Gesamt: 18

Klasse: M
Grundunterricht: 12*
Klassenspezifischer Unterricht: 2
Gesamt: 14

Klasse: T
Grundunterricht: 12*
Klassenspezifischer Unterricht: 6
Gesamt: 18

* Hier gilt die Verminderung des zu leistenden Unterrichts um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber bereits eine Fahrerlaubnis besitzt.

Praktischer Mindestunterricht

Die praktische Fahrausbildung gliedert sich im Allgemeinen in folgende Abschnitte:

  • Grundausbildung mit Sonderfahrten
  • Ausbildungsfahrten zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung

Die Dauer der Ausbildung eines Fahrschülers wird immer, je nach seinen Vorkenntnissen, verschieden sein. Bei den Sonderfahrten ist aber eine feste Mindeststundenzahl vorgegeben.

A1, A, B:

Schulung auf Bundes oder Landstraße: 5
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3

A1 auf A, A auf A unbeschränkt:

Schulung auf Bundes oder Landstraße: 3
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1

B auf BE, B auf C1, C1 auf C, C1 auf C1E:

Schulung auf Bundes oder Landstraße: 3
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1

B auf C, C auf CE:

Schulung auf Bundes oder Landstraße: 5
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3

C1 und C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang:

Solo
Schulung auf Bundes oder Landstraße: 1
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 0
Zug
Schulung auf Bundes oder Landstraße: 3
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 2
Ges.
Schulung auf Bundes oder Landstraße: 4
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 2

C und CE im gemeinsamen Ausbildungsgang:

Solo
Schulung auf Bundes oder Landstraße: 3
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 0
Zug
Schulung auf Bundes oder Landstraße: 5
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Ges.
Schulung auf Bundes oder Landstraße: 8
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3